Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "Zuschüsse an Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen während des Blockunterrichts" und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) nicht rückzahlbare Zuwendungen an Berufsschüler als Zuschuss zu den Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung zum Besuch der zuständigen Berufsschule.Die Richtlinie mit Hinweisen zu den Zuwendungsvorassuetzungen, zu Art, Höhe und Umfang der Zuwendung sowie ein Antragsformular wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 45/2010 veröffentlicht. Die Unterlagen haben wir in der Datei "Zuschüsse an Berufsschüler" zum downloaden zusammengestellt.